Schuldenpolitik der Bundesregierung ist grundgesetzwidrig

Schuldenpolitik der Bundesregierung ist grundgesetzwidrig
Bild von Udo Pohlmann auf pixabay

Mit einem Grundsatzurteil zur Schuldenbremse hat das Bundesverfassungsgericht eine ohnehin umstrittene Schuldenpraxis der Bundesregierung gestoppt. Diese Praxis nennt sich Sondervermögen schaffen, mit anderen Worten ausgedrückt, Schulden an der Schuldenbremse vorbei machen. Diese Praxis der Schuldenpolitik der Bundesregierung ist grundgesetzwidrig. Das hat das oberste Verfassungsschutzorgan unseres Landes im Fall des Klimatransformationsfonds nun unmissverständlich festgestellt.

Die Umwandlung von Schulden, die während der Corona-Pandemie auf Basis einer Krisensituation aufgenommen wurden und ungenutzt blieben, dürfen nicht Jahre später im Klimatransformationsfonds (KTF) genutzt werden. Das Gesetz entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen, stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Ein Sieg für die klagende CDU – Bundestagsfraktion und ein finanzpolitisches Desaster für die Ampelkoalition.

Schuldenpolitik der Bundesregierung ist grundgesetzwidrig –
Was nun?

Im Bundeshaushalt fehlen nach dem Karlsruher Urteil nun 60 Mrd. Euro. Diese waren im Klimatransformationsfond (KTF) verplant. Damit sollten sog. Förderprogramme (Subventionen) für die Industrie finanziert werden. Die energieintensive Industrie leidet unter den hohen Energiepreisen, weil die verfehlte Energiepolitik der Bundesregierung zu einem starken Anstieg der Energiepreise (Gas und Strom) führte. Mit neuen Schulden wollte die Bundesregierung ihren Fehler, zumindest teilweise, wieder ausbügeln. Das dies nun nicht mehr möglich ist, trifft besonders hart die Grünen und ihren Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, weil er für diese Politik in erster Linie verantwortlich zeichnet.

Jetzt müssen andere Wege gefunden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich auch klargestellt:

Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.

Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Verteilungskampf innerhalb der Ampel ist ab jetzt eröffnet. Neuer heftiger Streit ist vorprogrammiert.

Meine Sicht der Dinge

Ich empfinde es nicht als Drama, dass jetzt Subventionen für die Industrie möglicherweise nicht mehr gezahlt werden können. Es ist ohnehin hinausgeworfenes Geld, welches die Unternehmen sicher gerne mitgenommen hätten, um ihre Bilanzen aufzupolieren. An grundsätzlichen strategischen Entscheidungen in Sachen zukünftiger Produktionsstandorte wird eine vorübergehende Subvention ohnehin nichts ändern. Denn die Energiepreise werden in Deutschland dauerhaft hoch bleiben. Und niemand kann wirklich wollen, dass wir die Industrie jahrelang subventionieren.
Wenn jetzt eine ökonomisch unsinnige Förderung der Ansiedlung von Intel in Höhe von 10 Mrd. Euro nicht mehr geleistet werden kann, ist auch das eher zu begrüßen. Schließlich handelt es sich um Steuergelder, die hier verschleudert werden. Und als Steuerzahler bin ich deshalb dagegen. Ich denke, das es für andere Dinge besser eingesetzt werden kann. Nur ein Stichwort BILDUNG.

Mich treibt in dieser Angelegenheit noch eine ganz andere Frage um.
Ich frage mich, wie es sein kann, dass erfahrene Finanzpolitiker wie Christian Lindner und Olaf Scholz grundgesetzwidrig handeln. Das Herrn Habeck solche Fragen nicht interessieren, ist mir schon lange klar. Hauptsache Geld ist da. Wie und woher ist egal.
Und wo waren die Warnungen all der hoch bezahlten Beamten im Bundesfinanzministerium und im Kanzleramt vor solch einem Vorgehen?

Wenn das wirklich niemand hat kommen sehen, dann zeichnen sich Kanzler, Finanzminister und all ihre Beamten entweder durch Inkompetenz oder Gleichgültigkeit aus. Beides ist zu verurteilen. Inkompetenz wäre schon schlimm genug. Aber Gleichgültigkeit im Umgang mit Steuergeldern geht garnicht.

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